Wenn ein Neugeborenes mit abstehenden Ohren zur Welt kommt, kann man den sehr weichen Knorpel mit Pflasterverbänden noch ausformen. Dazu wird die Ohrmuschel für die ersten Lebenswochen konsequent am Kopf festgeklebt. Dieses schonende, nicht operative Verfahren funktioniert aber nur in den ersten Lebenswochen, da der Knorpel anschließend relativ schnell so fest wird, dass er sich nach Abnehmen der Pflaster immer wieder in seine ihm eigene Form zurückbiegt.
Operative Verfahren, um Ohren anlegen zu lassen oder Ohrmuscheln zu korrigieren, sind medizinisch etwa ab dem 6. Lebensjahr möglich. Allerdings handelt es sich bei dem Eingriff um eine ästhetische, medizinisch nicht unbedingt notwendige Operation. Sie erfordert in gewissem Umfang auch bei Kindern und Jugendlichen die Einsichtsfähigkeit des Patienten, die mit 6 Jahren meist nicht gegeben ist. Zusammengefasst heißt dies, dass aus einer rein chirurgischen Sichtweise eine Ohrmuschelkorrektur etwa ab dem 6. Lebensjahr möglich ist, sie aber nur durchgeführt werden darf, wenn der Junge oder das Mädchen versteht, worum es geht und den Eingriff auch selber wünscht. Dies ist selten vor dem 10. bis 12. Lebensjahr der Fall.
Mir persönlich ist in diesem Zusammenhang immer das direkte Gespräch mit dem Kind bzw. Jugendlichen sehr wichtig, um mich davon zu überzeugen, dass mein junger Patient oder meine junge Patientin zumindest ein altersentsprechendes Verständnis dafür haben, was verändert werden soll und dies auch auf eigenen Wunsch passiert.
Hinterlasse einen Kommentar